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Der dt. Zoll u. die Nutzung einer Destille
von: ck am 22.Jan.2009 14:49:55
Region: Deutschland/ Brandenburg
Hallo an alle Duft- und Aromafreunde,
habe mir im letzten Jahr eine Leonardo zur gewerblichen Herstellung von Ölen und Hydrolaten gekauft. Diese habe ich nach deutschem Recht auch ordnungsgemäß beim Zoll angemeldet, habe nun aber doch das Problem, dass man mir diese nur zeitweise freigeben möchte. Kann ich jedoch nachweisen, dass bei anderen Nutzern einer Destille (aus dem Gebiet der neuen Bundesländer!) für ausschließlich diese Zwecke andere Regelungen getroffen wurden, könnte ich meine Zeit der Bearbeitung eventuell sogar unbegrenzt ausweiten. Wer hat hierzu Erfahrungen gemacht und kann weiterhelfen?! Belege sind hierfür jedoch erforderlich!
ck
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RE: Der dt. Zoll u. die Nutzung einer Destille
von: M. Hintzsch am 20.Jun.2009 17:04:00
Region: Sachsen-Anhalt
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Hallo, leider kann ich dir deine Frage nicht beantworten. Da ich annehme, dass du aus der Region Brandenburg schreibst - vielleicht kannst du mir helfen. Ich bin auf der Suche nach einem
zweiten Standbeim und überlege Lavendel zu destillieren. Hast du damit Erfahrungen? Wieviel Ausbeute erbringt ein Lavendelfeld (leider keine Größenangabe). Könnte man dies zu einer lukrativen Angelegenheit ausbauen? Ich lebe im ländlichen Raum von Sachsen-Anhalt.
Vielen Dank.
M. Hintzsch
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